Archive for März, 2005

Für Geistiges Heilen keine Zulassung als Heilpraktiker erforderlich!
Nach den für alternative Heiler ohne HP-Schein fatalen Urteilen der letzten Jahre, u.a. Landgericht Koblenz 3 HO 73/2000 Urteil vom 22.11.2000, hat am 2.3.2004 nun das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden: ? ? (Text als .pdf-Download)

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist aber:
Der Heiler muß seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, daß seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt dem Patienten vor (!) Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen.